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Überörtliche Gemeinschaftspraxis


Belegabteilung

Ev. Krankenhaus Köln-Kalk

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Im Rahmen der Mittel- und Innenohrdiagnostik stehen verschiedenste Untersuchungsverfahren zur Verfügung. Die Prüfungen des Gehörs werden in subjektive (z.B. Tonschwellenaudiometrie, Sprachaudiometrie) und objektive Testverfahren (z.B. OAE, BERA, Stapediusreflexe) unterteilt, wobei letztere von der aktiven Mitwirkung des Patienten nicht abhängig sind und sich somit auch zur Untersuchung von Säuglingen eignen.


Hördiagnostik:


Tonschwellenaudiometrie:

Bei der Audiometrie werden über Kopf- und Knochenleitungshörer Töne oder Worte unterschiedlicher Lautstärke und / oder Frequenzen angeboten und die Hörschwelle bzw. das Wortverständnis überprüft. Die Untersuchungen geben Aufschluss über Art und Ausmaß einer Erkrankung des Mittel- oder Innenohres. Werden Hörgeräte verordnet bzw. überprüft, sind diese Untersuchungen unerlässlich.


Tympanometrie:

Störungen der Schallübertragung im Bereich des Trommelfells oder Mittelohres lassen sich mit Hilfe der Impedanzmessung erkennen. Hierbei mittels einer kleinen, im Gehörgang positionierten Sonde die Beweglichkeit des Trommelfells und indirekt der Mittelohrdruck gemessen.

Diese Testung wird insbesondere bei akuten und chronischen Erkrankungen des Mittelohres (z.B. Paukenerguss) und bei Tauchtauglichkeitsuntersuchungen eingesetzt.

Die Überprüfung des sog. Stapediusreflexes erbringt zusätzliche Informationen bei eventuell vorliegenden Schallübertragungsstörungen (z.B. Otosklerose).


Hirnstammaudiometrie (BERA):

Diese Untersuchung gehört zu den sog. objektiven Hörtests. Von allen Stufen der Hörbahn, welche sich vom Innenohr bis zur Großhirnrinde erstreckt, lassen sich durch akustische Reize hervorgerufene elektrische Erregungen an der Kopfhaut ableiten. Die Registrierung dieser Hirnpotentiale ist insbesondere für die Ermittlung der kindlichen Hörschwelle sowie für die Diagnostik neuraler Hörschädigungen (z.B. Akustikusneurinom) von Bedeutung.


Otoakustische Emissionen (TE/ DP-OAE):

Otoakustische Emissionen (OAE) sind körpereigene Schallaussendungen des Innenohres, die mit Hilfe eines hochempfindlichen Mikrofons im äußeren Gehörgang gemessen werden können. Dadurch ist eine Überprüfung der Funktion der sog. äußeren Haarzellen möglich, die in der Regel bei einer Innenohrschwerhörigkeit zuerst geschädigt sind. Zur Anwendung kommen die OAE´s zur therapiebegleitenden Verlaufskontrolle beim Hörsturz, Tinnitus oder Lärmtrauma bzw. bei der Verabreichung innenohrschädigender Medikamente.


Neugeborenen-Hörscreening (ABR/ ASSR/ Abris):

Von 1000 Kindern kommen 2-3 mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. Wird eine Hörstörung monatelang oder gar jahrelang nicht entdeckt, kann sich dies auf die gesamte Entwicklung negativ auswirken: Nur wenn ein Kind hören kann, lernt es, normal zu sprechen. Von der Qualität seiner Hör-Sprachentwicklung hängen auch seine psychosozialen und emotionalen Möglichkeiten und seine akademische Perspektive ab.


Erkennt man die Hörstörung sehr früh, so kann man dem Kind heute durch moderne Hörgeräte-Technologie und frühe Förderung den Start ins Leben wesentlich erleichtern.

In unserer Praxis steht Ihnen die modernste Hördiagnostik für Säuglinge und Kleinkinder zur Verfügung, um etwaige Hörstörungen sofort entdecken zu können.



Therapie von Hörstörungen:

Je nach Ursache des Schwindels können unterschiedliche Therapien zum Einsatz kommen, welche von einfachen Lagerungsübungen über spezifische Bewegungsübungen bis zur medikamentösen Behandlung reichen können. In Einzelfällen kann sogar operative Therapie notwendig werden, um eine dauerhafte Beschwerdefreiheit zu erzielen.

Diagnostik & Therapie bei Hörstörungen

Das Hör-/ Gleichgewichtsorgan

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Tympanometer

Neugeborenen-Hörscreening